Lage


Der Neubau liegt in privilegierter Lage in Unterbilk in Süd-West-Lage auf einem rund 1.000 qm großen Grundstück und abgeschirmt vom Lärm der Großstadt.


Die Loretto Straße und die Friedrich Straße mit ihren vielfältigen Angeboten an Einkaufsmöglichkeiten der Nahversorgung sind fußläufig in nur wenigen Minuten erreichbar. Der Medienhafen mit seinem gastronomischen Angebot sowie die Königsallee sind ebenfalls auf kurzem Wege erreichbar.

Das ÖPNV Netz mit der U-Bahn Station Kirchplatz sowie der Bushaltestelle Leo-Statz-Platz ist nur einige hundert Meter entfernt. Von hier aus erreicht man u.a.  den Hauptbahnhof, den Bilker Bahnhof sowie das Stadtzentrum und die Heinrich-Heine-Allee in nur wenigen Minuten.

Ebenfalls gut erreichbar sind die Autobahn-Anschlüsse zur BAB 52 Richtung Westen sowie BAB 46 Richtung Süden und Osten.

Die Gegend ist für ihre Bodenständigkeit und Familienfreundlichkeit bekannt. In der Nähe befinden sich der Leo-Statz-Platz sowie der Ständehaus-Park mit seinen Grünanlagen sowie Kinderspielplätzen.

 

Impressionen


Anfahrt


Depositphotos: Medienhafen Bote, Datei-ID:74944219 Urheberrecht: markovskiy; Fernsehturm Medienhafen Datei-ID:96097084 Urheberrecht: Lenorlux; Fotolia: 87700613 - Düsseldorf im Abendlicht © ArTo; 34714927 - Medienhafen Düsseldorf © janvier; 85654562 - Düsseldorf Rheinpromenade © ArTo; 60571101 - Königsallee, Düsseldorf © janvier; 34319688 - Landtagsgebäude in Düsseldorf © janvier;116381754 - Ständehaus IV © shokokoart;

Reiner  Schulz

Kronprinzenstraße 15
40217 Düsseldorf
Telefon +49-172-2542042

 

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Angabenvorbehalt: Das Bauvorhaben befindet sich zum Zeitpunkt der Publikation noch in der Bauphase. Die Veröffentlichung dient allein dazu, Mietinteressenten einen ersten Überblick über das Bauvorhaben zu verschaffen. Die zeichnerischen Darstellungen der einzelnen Wohnungen sowie der Fassaden sowie deren Farbgestaltung geben die Sicht des Planers wieder und sind nicht verbindlich. Dargestellte Möbel und Einbauten, stellen Einrichtungsbeispiele dar und dienen nur der Veranschaulichung. Die Beschaffenheit der Wohnungen ergibt sich allein aus dem zwischen Vermieter und Mieter abzuschließenden Mietvertrag.